Schießstandordnung

Grundsätzlich:

1. Die Pistolenschießanlage darf nur unter Aufsicht eines verantwortlichen Schießleiters benützt werden.

2. Allen Anordnungen die Schießleiters und/oder Standaufsicht sind unbedingt Folge zu leisten.

3. Ein Verstoß gegen diese Regeln oder Anweisungen hat den sofortigen Schießstandverweis zur Folge!

Schießregeln:

4. Mündungsdisziplin: Das Hantieren mit Waffen (geladen oder ungeladen), sowie Anschlagübungen sind nur an den einzelnen Schießzellen erlaubt. Hierbei muss der Waffen lauf immer auf das Schussfeld (die Scheibe) gerichtet sein.

5. Ladedisziplin: Das Laden und Entladen der Waffen darf nur in der Schießzelle mit in Scheibenrichtung zeigendem Lauf erfolgen.
Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt oder abgestellt werden.
Abgelegte Waffen müssen gesichert, das Magazin abgenommen bzw. die Trommel ausgeklappt und der Verschluss in hinterer (offener) Stellung sein.

6. Abzugsdisziplin: Finger weg vom Abzug!
Beim Laden, Anschlagen, Justieren darf der Finger nicht am Abzug sein, erst für eine bewusste Schussabgabe darf der Finger an das Abzugszüngel gelegt werden.

7. Waffendisziplin: Grundsätzlich ist jede Waffe ein persönliches Eigentum anderer, nur mit deren Einwilligung und Anwesenheit darf eine Waffe von Dritten berührt werden!

Weitere Regeln:

8. Nur Personen, die ein gültiges Waffendokument besitzen, dürfen mit Faustfeuerwaffen schießen. Andere Personen dürfen nur unter unmittelbarer Aufsicht einer qualifizierten Person (Schießinstruktor) schießen.

9. Jeder schießt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

10. Der Schießkanal ist unter keinen Umständen zu betreten!

11. Beim Schießen sind von allen dort anwesenden Personen ausreichend wirksame Gehörschutzgeräte und Schießbrillen (Schießbrillen nur beim Pistolenstand) zu verwenden. Falls Ihnen keine zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an das Personal.

12. Im Schießstand dürfen sich maximal 1 Personen pro Stand (+ max. eine weitere Person als unmittelbare Aufsicht/Schießinstruktor) aufhalten.

13. Beim Schießen dürfen sich keine Zuschauer im Schießstand aufhalten.

14. Im Schießstand, ist das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer sowie der Genuss von Alkohol verboten.

15. Personen, die augenscheinlich durch Alkohol, Suchtgifte, Medikamente oder sonst beeinflusst oder beeinträchtigt sind, und Personen die bekanntermaßen vom Besitz oder führen einer Waffe ausgeschlossen sind, dürfen zum Schießbetrieb nicht zugelassen werden.

Waffentechnische-Regeln:

16. Sämtliche Waffen dürfen nur im entladenen zustand transportiert werden.

Langwaffen:Müssen ohne Futteral mit geöffnetem Verschluss zum Stand gebracht werden.

Faustfeuerwaffen:Dürfen erst am Stand in Schussrichtung aus dem Transportbehältnis genommen werden). Dies gilt auch für Waffenpassinhaber. Die zu verwendenden Waffen sind dem Schießleiter vorzuweisen.

17. Auf unsere Schießstätte ist für Faustfeuer.- und Langwaffen ausgerichtet.
Die Schusserlaubnis ist von der eingesetzten Munition abhängig, um die Funktion und Langlebigkeit der Anlage sicherzustellen. (Eine zulässige kaliberliste liegt Vorort auf, weiteres können sie sich telefonisch bei uns informieren)
– am Pistolenstand max. (.356 Win. Mag.) und keine Langwaffen (über .22 lr.)
– die 50m Seilzuganlage ist nur für Kleinkaliber .22lr gerichtet
– an der 100m und 150m Anlage müssen die Waffen mit einer entsprechenden Visierung für einen sicheren Scheibentreffer ausgerüstet sein
– keine Geschosse mit Leuchtspur
– keine Flintengeschosse (Schrot)

Im Zweifelsfall entscheidet die Schießaufsicht

18. Es dürfen nur Einzelschüsse abgegeben werden. Kein laden von Magazinen am Langwaffenstand (es darf immer nur eine Patrone vor der Schussabgabe geladen werden).
– keine vollautomatischen, Schussfolgen/Dauerfeuer (weder am Langwaffen oder Pistolenstand)
– keine schnellen Schussfolgen (Einzelfeuer aus Selbstladewaffen am Gewehrstand)

19. Für Beschädigungen an der Anlage haftet der Schütze.

Der Vorstand, Schützengilde Obervellach